Buchenholz kann auch mit starken Ästen, Krümmung oder Drehwuchs noch sägefähig sein!

Wenn also starke Buchen gefällt werden sollen, lohnt es sich, einen Beratungstermin vor Ort mit dem forstlichen Personal der FBG zu vereinbaren!

Schlechteres Buchenholz sollte aufgrund der Frühlieferboni - also aufgrund von Preisaufschlägen - ab August bis Oktober eingeschlagen werden. Besseres Holz, das hauptsächlich B-Qualität hat, also gerade, schon recht gut verwachsene Astnarben, kann auch später im Winter gemacht werden, da dieses Holz besser an Kunden mit höheren B-Holzpreisen vermarktet werden sollte.

Wichtig:

Vor dem Buchenholzeinschlag mit den FBG-Förstern absprechen, ob das Holz gerade vermarktet werden kann, da manchmal die Liefermenge begrenzt ist!

Und dann, wenn die Buchen liegen, am besten noch einen Aushaltungs-Beratungstermin mit uns vereinbaren.

 

 

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