Die Bewirtschaftung ihres Waldes können Sie mit einem Waldbewirtschaftungsvertrag (=Waldpflegevertrag) der FBG übertragen.

Die nach diesen Verträgen übernommenen Leistungen können Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Je nach den Gegebenheiten und den gewünschten Leistungen (von kompletter Waldpflege bis auf einen Teilbereich beschränkte Bewirtschaftung, z.B. Waldschutzkontrolle) richtet sich das dafür zu bezahlende Entgelt.

Interessant sind solche Verträge für Personen, die z. B. aus körperlichen Gründen oder auf Grund eines weit entfernten Wohnortes, nicht in der Lage sind ihren Wald entsprechend zu pflegen.

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