Holzüberweisung Die FBG übernimmt für Ihre Mitglieder die Holzvermittlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Holz durch den Waldbesitzer selbst oder durch einen Unternehmer eingeschlagen wurde.

Bei der FBG sollte die vorgesehene Menge zur Kalkulation vorangemeldet werden. Grundsätzlich sollen alle Meldungen direkt an die Geschäftsstelle erfolgen. Das Holz muss an einem Lkw-befahrbaren Weg gelagert werden. Der Meldung, dass das Holz fertig bereitgestellt ist, sollte ein Lageplan oder eine Beschreibung des Lagerortes beigefügt werden.

Grundsätzlich wird das meiste Holz - Langholz und Fixlängen - im abnehmenden Sägewerk durch geeichte Messanlagen vermessen. Manchmal kann - vorzugsweise Langholz - nach Waldmaß abgerechnet werden. Falls das Holz selbst vermessen wird, muss der Geschäftsstelle zusätzlich zur Holzmeldung auch eine Holzliste zugesandt werden.