Unsere FBG nimmt am PEFC-Fördermodul teil!

Was bedeutet das für Sie als Waldbesitzer?

Wenn Sie die Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beantragt
und einen positiven Förderbescheid bekommen haben (!), benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie die dort genannten Punkte einhalten.

PEFC Bayern stellt diesen Nachweis im Rahmen des PEFC-Fördermoduls den Waldbesitzern zur Verfügung. Die Kosten von PEFC für die extra Zertifizierung stellen wir Ihnen dann jeweils jährlich in Rechnung.

Wie kann ich als Waldbesitzer am PEFC-Fördermodul teilnehmen?

Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Wir stellen Ihnen dann die benötigten Unterlagen zur Verfügung.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, bekommen Sie eine entsprechende Bestätigung, welche als Nachweis gegenüber der FNR verwendet werden kann.

Ich bin doch bereits PEFC-Zertifiziert?

In Ihrem Förderbescheid der FNR wird in den Nebenbestimmungen unter Punkt 1 innerhalb von 12 Monaten nach Zugang des Bescheides

ein Nachweis nach Nummer 6.4 der Förderrichtline gefordert. Unter der Nummer 6.4 der Förderrichtlinie wird auf das PEFC-Zusatzmodul (PEFC-Fördermodul) verwiesen.

Durch Ihre Teilnahme an der forstlichen PEFC-Zertifizierung können Sie auch am PEFC-Fördermodul teilnehmen, welches extra für das „Klimaangepasste Waldmanagement“ aufgebaut wurde.

Anders als bei der Bundewaldprämie 2021 reicht die PEFC-Waldzertifizierung als Nachweis nicht aus.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Website von www.pefc-bayern.de oder bei uns in der Geschäftsstelle.