Kalamitätsnutzung bei Borkenkäfer/Sturmholz

Holzerlöse aus Kalamitäten-/Sturmholz (für Rundholz, Brennholz und Hackschnitzel) können u.U. deutlich geringer besteuert werden.

Vor der Aufarbeitung des Holzes müssen Sie unbedingt das Landesamt für Steuer in Nürnberg informieren, denn erst nach der Bewilligung durch das Landesamt darf das Holz aufgearbeitet werden. Sollten Sie bemerken, dass die Schadholzmenge erheblich höher ist als die ursprünglich Gemeldete, können Sie gegenüber dem Landesamt die Mehrmenge nachmelden.

Die Formulare sowie ein entsprechendes Merkblatt finden Sie unter:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/Forstwirtschaft/Nordbayern/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

 

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