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Aktuelles

Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement

Details
Erstellt: 11. August 2023

Unsere FBG nimmt am PEFC-Fördermodul teil!

Was bedeutet das für Sie als Waldbesitzer? –

Wenn Sie die Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beantragt
und einen positiven Förderbescheid bekommen haben (!), benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie die dort genannten Punkte einhalten.

PEFC Bayern stellt diesen Nachweis im Rahmen des PEFC-Fördermoduls den Waldbesitzern zur Verfügung. Die Kosten von PEFC für die extra Zertifizierung stellen wir Ihnen dann jeweils jährlich in Rechnung.

Wie kann ich als Waldbesitzer am PEFC-Fördermodul teilnehmen? –

Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Wir stellen Ihnen dann die benötigten Unterlagen zur Verfügung.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, bekommen Sie eine entsprechende Bestätigung, welche als Nachweis gegenüber der FNR verwendet werden kann.

Weiterlesen: Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement

Im Fallbereich hat keiner was verloren

Details
Erstellt: 14. November 2018

Im Fallbereich hat kein anderer was verloren…!

eine Information der SVLFG

Dürre Käferfichten, abgestorbene Kiefern und dann noch lokale Sturmschäden haben in Bayern sehr hohe Schadholzmengen verursacht. Das Fällen und Aufarbeiten dieser Bäume lässt auch die Unfallzahlen bei der SVLFG (=Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau) nach oben schnellen. Im 1. Halbjahr 2019 wurden der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bereits 16 tödliche Waldunfälle in Bayern gemeldet (im Jahr 2018 insgesamt „nur“ 10 tödliche Waldunfälle in Bayern).

Eine relativ häufige Ursache für diese Unfälle ist der unbedachte Aufenthalt von Helfern im Gefahrenbereich (= „Fallbereich“). Der „Fallbereich“ ist die Kreisfläche mit einem Radius von mindestens der doppelten Baumlänge um den zu fällenden Baum. Sobald die Fällarbeiten beginnen, dürfen sich nurmehr der Motorsägenführer und etwaiges Hilfspersonal (z.B. um Keile zu setzen) in diesem Bereich aufhalten.

Alle weiteren Helfer müssen sich während der Fällarbeiten in angemessenen Abstand außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten. 2 Warnrufe und Kontrollblicke durch den Motorsägenführer während der Fällung (bevor der Baum zu Fallen beginnt) sollen gewährleisten, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält oder sich in den Gefahrenbereich begibt.

Die Sicherheitsfälltechnik bietet dem Motorsägenführer eine wirksame Hilfe. Der 1. Warnruf und Kontrollblick erfolgt nach der Anlage des Fallkerbs, also vor Beginn des eigentlichen Fällschnitts. Vor dem Durchtrennen des Stütz- bzw. Haltebandes ruft der Motorsägenführer ein 2. Mal „Achtung!“ und überprüft den Fallbereich auf Personen. Erst jetzt wird mit der Motorsäge das Stütz-/Halteband durchtrennt und der Baum fällt. Denn auch hier gilt: „Du bestimmst, wann Dein Baum fällt!“

Weitere Informationen zur sicheren Waldarbeit finden Sie unter https://www.svlfg.de/forst

 

 

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Hackschnitzel-Anforderungen

Details
Erstellt: 17. Mai 2017

In der Vergangenheit kam es bei der Beschickung der Heizanlage CabrioSol zu Störungen, da im Hackgut Fremdkörper (Eisenteile) festgestellt wurden.

Diese Vorkomnisse haben uns dazu bewogen, die Anforderungen bei der Hackschnitzellieferung genau zu deklarieren. Sie finden hier unsere Anforderungen an zukünftige Hackschnitzellieferungen.

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Montag und Freitag: 8 Uhr bis 13 Uhr

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